(UStG § 16 Abs. 1 Z. 1) Liegt das eine Rückzahlung von Einnahmen eines Arztes in Form eines Vergleichsbetrages auslösende Fehlverhalten außerhalb des als betrieblich zu qualifizierenden Tätigkeitsbereiches des Arztes (Rezeptmanipulation), führt diese (Rück-)Zahlung nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 1 UStG. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat IX, 92/503/04 v. 16.03.1994. (ÖStZ 1995/489, Heft 23/24)