(EStG § 34) Die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft für Abgabenschulden der Mutter ist keine außergewöhnliche Belastung.
VwGH 92/13/0145 v. 18.10.1995
Aus § 143 ABGB ergibt sich keine Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für Abgabenschulden der Eltern. Diese Bestimmung normiert zwar, daß das Kind unter bestimmten Voraussetzungen seinen Eltern den Unterhalt schuldet, bei der Übernahme einer Bürgschaft bzw. der Zahlung von Einkommensteuerschulden handelt es sich aber nicht um Unterhaltsleistungen.