(AngG § 27 Z. 1, ABGB § 1155) Das Ausfüllen einer Arbeitsstundenkarte mit der präsumtiven Arbeitszeit für einen erst kommenden Tag stellt bei nachfolgender einseitiger Urlaubsanordnung durch den Arbeitgeber für diesen Tag keinen Entlassungsgrund dar.
OGH 9 Ob A 120/95 v. 13. 9. 1995