(AngG § 27 Z. 1) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 34 Ra 44/92 v. 29. 6. 1992 = ARD 4390/7/92, betreffend gerechtfertigte Entlassung eines Versicherungsangestellten wegen Vertrauensunwürdigkeit nach außerdienstlichem Versicherungsbetrug, wurde keine Folge gegeben. OGH 9 Ob A 145/95 v. 25.10.1995.