(FLAG § 6 Abs. 5) Ist der Geldunterhaltsanspruch eines Behinderten gegenüber den Eltern auf Grund einer Beschädigtenrente weggefallen, besteht auch bei gänzlicher Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe.
VwGH 95/13/0007 v. 20.09.1995