(ABGB § 140) Einem Unterhaltsberechtigten ist bei Aufgabe der unselbständigen Tätigkeit des Unterhaltspflichtigen zugunsten einer selbständigen Existenz eine Anlaufphase von 2 bis 3 Jahren zumutbar, während deren er eine Reduktion seiner Bedürfnisse vorzunehmen hat.
OGH 3 Ob 541/95 v. 26.04.1995