(EStG § 23) Ein Betriebsberater, der seine Befähigung nicht durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch die Ablegung der Unternehmensberater-Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 254/1978 erworben hat, übt keine selbständige, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. VwGH 95/14/0026 v. 18.07.1995. (Beschwerde abgewiesen)