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AVG § 18 Abs. 4

Lohnsteuer und AbgabenARD 4713/17/96 Heft 4713 v. 19.1.1996

(AVG § 18 Abs. 4) Die Angabe der Funktion reicht bei Unleserlichkeit der Unterschrift des Genehmigenden nicht aus, dem gesetzlichen Erfordernis der leserlichen Beifügung des Namens für die Rechtswirksamkeit eines Bescheides zu genügen. VwGH 93/12/0132 v. 28.06.1995. (Beschwerde zurückgewiesen)

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