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KO § 25, AngG § 23

Lohnsteuer und AbgabenARD 4713/18/96 Heft 4713 v. 19.1.1996

(KO § 25, AngG § 23) Bei Bemessung des Abfertigungsanspruchs eines Arbeitnehmers, der im Konkurs des Arbeitgebers ausgetreten ist, ist für die Dauer des Dienstverhältnisses nur der fiktive Kündigungstermin des Masseverwalters zu berücksichtigen. OGH 8 Ob S 8/95 v. 13.07.1995.

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