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Vereinfachtes Bewilligungsverfahren bei der Lohnpfändung

Betriebswichtige GesetzeARD 4713/1/96 Heft 4713 v. 19.1.1996

Mit der EO-Novelle 1995, die diesbezüglich auch auf die Lohnpfändung in Exekutionsverfahren anzuwenden ist, in denen der Antrag auf Lohnpfändung nach dem 30. September 1995 bei Gericht eingebracht wurde (BGBl. Nr. 519/1995, ARD 4673/20/95), wurde durch Einfügung eines § 54b in die EO das sogenannte "vereinfachte Bewilligungsverfahren" eingeführt; dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

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