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ABGB § 1154, § 1155

ArbeitsrechtARD 4712/31/96 Heft 4712 v. 16.1.1996

(ABGB § 1154, § 1155) Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Zahlung eines Entgeltrückstandes nur Zug um Zug gegen Wiederaufnahme der Arbeit anzubieten. ASG Wien 30 Cga 31/95 p v. 21.06.1995, rk.

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