(ABGB § 1154, § 1155) Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Zahlung eines Entgeltrückstandes nur Zug um Zug gegen Wiederaufnahme der Arbeit anzubieten. ASG Wien 30 Cga 31/95 p v. 21.06.1995, rk.
(ABGB § 1154, § 1155) Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Zahlung eines Entgeltrückstandes nur Zug um Zug gegen Wiederaufnahme der Arbeit anzubieten. ASG Wien 30 Cga 31/95 p v. 21.06.1995, rk.