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Diskriminierung Behinderter durch Kündigung im Konkurs

ArbeitsrechtARD 4712/30/96 Heft 4712 v. 16.1.1996

(BEinstG § 8 Abs 2) Werden begünstigte Behinderte durch den Masseverwalter im Konkurs des Arbeitgebers vor den übrigen nicht geschützten Arbeitnehmern gekündigt, liegt auch dann kein besonderer Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs 2 BeinstG, für den die nachträgliche Zustimmung zur Kündigung zu erteilen wäre, vor, wenn die begünstigten Behinderten im Falle ihres vorzeitigen Austritts die Masse durch ihre größeren finanziellen Ansprüche mehr belasten.

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