(EStG § 27) Fingierte Betriebsausgaben einer GmbH, die der Briefkastenfirma eines GmbH-Gesellschafters in Liechtenstein zufließen, sind den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen. VwGH 92/13/0178 v. 15.03.1995. (Beschwerde abgewiesen)