(EStG § 29 Z. 1) Erlöschen Ansprüche auf Kaufpreisraten aus der Veräußerung einer Liegenschaft durch die Ehefrau eines Steuerpflichtigen nur deswegen mit deren Ableben, weil deren Eltern - die einen Erbanspruch auf eine allfällige Restforderung aus dem Kaufvertrag gehabt hätten - vor dem Ableben ihrer Tochter selbst verstorben sind, bleibt für die Annahme eines Kaufes gegen Leibrente kein Raum. VwGH 92/14/0091 v. 24.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)