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BAO § 276

BetriebswichtigesARD 4711/19/96 Heft 4711 v. 12.1.1996

(BAO § 276) Tritt der Abgabepflichtige den (erstmals) in der Berufungsvorentscheidung enthaltenen Fakten nicht entgegen, können diese als richtig angenommen werden, weil einer Berufungsvorentscheidung auch die Wirkung eines Vorhaltes zukommt. VwGH 91/14/0208 v. 19.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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