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Keine Wiederaufnahme bei bloßer rechtlicher Fehlbeurteilung

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/136AnwBl 2026, 221 - 223 Heft 3 v. 11.5.2026

Eine Wiederaufnahmsklage, die schon aufgrund des eigenen Vorbringens des Wiederaufnahmsklägers aus rechtlichen Erwägungen und/oder wegen der absoluten Untauglichkeit des geltend gemachten Rechtsmittelklagegrunds erfolglos bleiben muss, ist rechtlich unschlüssig.

Eine rechtlich unschlüssige Wiederaufnahmsklage ist gem § 538 ZPO unzulässig und bereits im Vorprüfungsverfahren mit Beschluss zurückzuweisen.

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