vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Anfechtbarkeit der Nichtübertragung nach Art 15 Brüssel IIa-VO/Art 12 Brüssel IIb-VO

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/123AnwBl 2026, 203 - 206 Heft 3 v. 11.5.2026

Die Ablehnung der Übertragung an ein bulgarisches Gericht bzw eines entsprechenden Übernahmeersuchens an ein bulgarisches Gericht ist unanfechtbar, weil es sich bei Art 15 Abs 1 Brüssel IIa-VO um eine bloße Kann-Bestimmung handelt, von der im pflichtgemäßen Ermessen Gebrauch zu machen ist, die der Partei aber keine geschützte Rechtsposition einräumt.

1 Ob 135/25x

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!