In einem am 18. 12. 2025 ergangenen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erstmals eine automatische Ausweitung des Schutzes des rechtsanwaltlichen Berufsgeheimnisses auf elektronische Datenträger bei Mandantinnen und Mandanten angenommen.
Im Verfahren Černý and others v The Czech Republic

