Für alle in die Liste einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und alle niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit über einen Rahmenvertrag des ÖRAK eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei der UNIQA oder der Wiener Städtischen abzuschließen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

