Verlangt eine Bank bei einem Immobiliarkredit neben einer Bearbeitungsgebühr gesonderte Einmalkosten für Eintragung, Liegenschaftsbesichtigung und treuhändige Abwicklung, wird damit hinreichend deutlich, dass diese Einmalkosten ausschließlich den zusätzlichen, mit der hypothekarischen Besicherung verbundenen Aufwand abgelten sollen.

