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Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten bei angedrohten Regressansprüchen - Anforderungen an die Darlegung im Beitrittsschriftsatz

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/58AnwBl 2026, 106 Heft 2 v. 5.3.2026

Nach § 18 Abs 1 ZPO hat der Nebenintervenient das Interesse, das er am Obsiegen einer Prozesspartei hat, bestimmt anzugeben. Die Zulässigkeit der Nebenintervention darf daher nicht aus anderen als den vom Nebenintervenienten zum Betritt vorgebrachten Tatsachen abgeleitet werden.

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