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Zur Reichweite standesrechtlicher Schlichtungsklauseln der Immobilienmakler - Unzulässigkeit des Rechtswegs bei unterlassenem Schlichtungsversuch

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/57AnwBl 2026, 105 Heft 2 v. 5.3.2026

Schlichtungsklauseln oder Schlichtungsvereinbarungen unterscheiden sich von einer Schiedsklausel dadurch, dass die Schlichtungsstelle nicht dazu berufen ist, anstelle des staatlichen Gerichts zu entscheiden, sondern lediglich zur Aufgabe hat, vor Anrufung des staatlichen Gerichts einen Rechtsstreit durch Herbeiführung einer Einigung zwischen den Streitteilen zu vermeiden.

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