vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verzugszinssatz kann trotz Einhaltung der Grenzen des § 6 Abs 1 Z 13 KSchG gegen § 879 Abs 3 ABGB verstoßen

RechtsprechungJudikaturMoritz ZoppelAnwBl 2026/54AnwBl 2026, 102 Heft 2 v. 5.3.2026

Auch wenn § 6 Abs 1 Z 13 KSchG nach den Gesetzesmaterialien einen Verzugszinsaufschlag von bis zu fünf Prozentpunkten über den vereinbarten Vertragszins als sachgerechten Interessenausgleich erscheinen lässt, folgt daraus nicht die generelle Zulässigkeit entsprechender AGB-Klauseln; solche können vielmehr ungeachtet der Einhaltung dieser Grenze aus anderen Gründen nach § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend sein, wobei § 6 Abs 1 Z 13 KSchG dieser Beurteilung nicht entgegensteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!