vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kostenersatz im datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahren gemäß Art 130 Abs 2a B-VG

RechtsprechungJudikaturMathis FisterAnwBl 2026/34AnwBl 2026, 38 - 39 Heft 1 v. 21.1.2026

Für den Kostenersatz im Beschwerdeverfahren gemäß Art 130 Abs 2a B-VG ist § 78 AußStrG heranzuziehen.

Ra 2024/04/0321

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!