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Unterbleiben des Kostenausspruchs im Urteilstenor

RechtsprechungJudikaturSeverin GlaserAnwBl 2026/28AnwBl 2026, 34 Heft 1 v. 21.1.2026

Im Falle eines Schuldspruchs hat das erkennende Gericht den Angeklagten zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens zu verpflichten (§ 389 Abs 1 StPO). Dieser - die Kostenersatzpflicht lediglich dem Grunde nach betreffende [...] - Ausspruch ist bereits Gegenstand des Strafurteils (§ 260 Abs 1 Z 5 StPO).

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