Die Frage, ob eine vertraglich vereinbarte Kreditbearbeitungsgebühr im Verhältnis zu der vom Kreditgeber erbrachten Gegenleistung angemessen ist, fällt in die zweite Kategorie von Klauseln im Sinne von Art 4 Abs 2 der Klausel-Richtlinie.
Die Frage, ob eine vertraglich vereinbarte Kreditbearbeitungsgebühr im Verhältnis zu der vom Kreditgeber erbrachten Gegenleistung angemessen ist, fällt in die zweite Kategorie von Klauseln im Sinne von Art 4 Abs 2 der Klausel-Richtlinie.
