Zu den Aufgaben des Pflegschaftsgerichts gehört es, die Tätigkeit des gesetzlichen Vertreters von Personen, die unter dem besonderen Schutz der Gesetze stehen, zu überwachen und die Gesetzmäßigkeit sowie Zweckmäßigkeit seiner getroffenen oder in Aussicht genommenen Rechtshandlungen zu prüfen. Die Verletzung dieser Pflichten kann Amtshaftungsansprüche zur Folge haben.

