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Zur Verwechslungsgefahr bei Wort-Bild-Marken

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/102AnwBl 2023, 225 - 226 Heft 4 v. 4.4.2023

1. Zwar tritt idR bei einem aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Zeichen zumindest ein Wort beherrschend hervor. Für den Ähnlichkeitsvergleich sind aber die einzelnen Zeichenbestandteile nicht isoliert zu betrachten und es dürfen nicht nur die nicht übereinstimmenden Zeichenteile zugrunde gelegt werden. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welcher Einfluss auf den Gesamteindruck des Zeichens den einzelnen Markenteilen zukommt.

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