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Rechtsgutbezogene Betrachtung erforderlich

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/78AnwBl 2023, 163 Heft 3 v. 3.3.2023

Raub in der Begehungsform der "Gewalt gegen eine Person" stellt eine "strafbare Handlung gegen Leib und Leben" iS der durch das GewaltschutzG 2019 (BGBl I 2019/105) geschaffenen Bestimmung des § 19 Abs 4 Z 1 JGG dar, in dessen Anwendungsbereich § 19 Abs 1 JGG nicht zum Tragen kommt.

12 Os 140/21m

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