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Aktivierte Quick-Chip-Funktion begründet Wertträgereigenschaft

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/79AnwBl 2023, 163 Heft 3 v. 3.3.2023

Unbare Zahlungsmittel, wie eine Bankomatkarte, können nur dann Tatobjekt des Raubes sein, wenn sie über eine aktivierte Quick-Chip-Funktion verfügen und ihnen damit Wertträgereigenschaft zukommt.

13 Os 28/22z

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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