1. Das mit der Kennzeichnungseignung zum Teil überschneidende Kriterium der Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Firma geeignet ist, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen unter vielen weiteren zu wecken.
1. Das mit der Kennzeichnungseignung zum Teil überschneidende Kriterium der Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Firma geeignet ist, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen unter vielen weiteren zu wecken.