Mit 9. 4. 2022 ist § 380b GSVG in Kraft getreten (BGBl I 2022/41), mit dem Opting Out Versicherte nun endlich in die von Anfang an versprochenen steuerfinanzierten Gesundheitsleistungen einbezogen werden.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.