GA iSd § 252 Abs 1 StPO sind nur solche staatsanwaltschaftlich oder gerichtlich bestellte SV.
11 Os 74/21y
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
GA iSd § 252 Abs 1 StPO sind nur solche staatsanwaltschaftlich oder gerichtlich bestellte SV.
11 Os 74/21y
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