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Gewalt

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/102AnwBl 2022, 194 Heft 4 v. 28.3.2022

Gewalt setzt keine "aktive, physische Einwirkung auf den Körper des Opfers" voraus. Von einer "Vergeistigung" des Gewaltbegriffs kann keine Rede sein, wenn die vom Opfer hervorgerufene Kraft (= Masse mal Beschleunigung) - physikalisch nicht anders als durch ein Losfahren des Täters auf ein Opfer - durch das Täterverhalten (das sich dieser Kraft bedient) gegen die körperliche Sphäre des Opfers gelenkt wird.

11 Os 89/21d

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