1. Gem stRsp des OGH spricht der weite Wortlaut des § 41 GmbHG für die Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses, basierend auf Einberufungs- und auch Ankündigungsmängeln. Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit wird jedoch verneint.
1. Gem stRsp des OGH spricht der weite Wortlaut des § 41 GmbHG für die Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses, basierend auf Einberufungs- und auch Ankündigungsmängeln. Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit wird jedoch verneint.