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Keine Haftung der Republik Österreich für Vermögensschäden aufgrund fehlerhafter Bankaufsicht

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2022/294AnwBl 2022, 566 Heft 11 v. 8.11.2022

Die Republik Österreich haftet nicht für Vermögensschäden geschädigter Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht durch die FMA, weil solche Schäden gem § 3 Abs 1 Satz 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) nicht vom Schutzzweck des Bankenaufsichtsrechts umfasst sind. Unionsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung bestehen nicht.

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