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Videotelefonie

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/260AnwBl 2022, 499 Heft 10 v. 3.10.2022

Die Bestimmung des § 96a StVG räumt inhaftierten Personen kein subjektiv-öffentliches Recht auf Führung von Videotelefonaten ein.

32 Bs 384/21m

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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