Im Bereich des Disziplinarverfahrens der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter können Entscheidungen des OGH ohne vorherige Anrufung des EGMR nicht Gegenstand eines Erneuerungsantrags sein.
28 Ns 1/19i
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.