Es genügt nicht, wenn der Obmann anstelle der an die Geschworenen gerichteten Fragen bloß deren Überschrift und das Abstimmungsergebnis verliest.
11 Os 95/20k
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Es genügt nicht, wenn der Obmann anstelle der an die Geschworenen gerichteten Fragen bloß deren Überschrift und das Abstimmungsergebnis verliest.
11 Os 95/20k
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