vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Amtshaftung für Mord in der Kaserne

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/115AnwBl 2021, 243 Heft 5 v. 26.4.2021

Grundsätzlich unterbricht weder strafgesetzwidriges oder sonst deliktisches Handeln den für die Qualifikation als Hoheitsakt erforderlichen äußeren und inneren Zusammenhang, und zwar auch dann nicht, wenn die Tat vorsätzlich begangen wird. Die gesamte Tätigkeit ist dann einheitlich als hoheitlich zu beurteilen.

1 Ob 123/20z

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!