1. Die durch die Verwendung einer Marke oder eines Markenbestandteils als Schlüsselwort generierte Werbung eines Dritten greift nur dann nicht in die Rechte des Markeninhabers ein, wenn aus dieser Werbung für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen weder vom Inhaber der Marke noch von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen.