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Verfahrenshilfe in Steuersachen

RechtsprechungJudikaturFranz Philipp SutterAnwBl 2020/234AnwBl 2020, 531 - 533 Heft 9 v. 20.8.2020

Mit § 292 BAO hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf Verfahrenshilfe vorgesehen, der in verfassungskonformer Auslegung - unabhängig davon, ob der Sachverhalt im konkreten Beschwerdeverfahren in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt - inhaltlich den Vorgaben des Art 47 Abs 3 GRC entspricht.

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