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Zur Umbestellung der Erwachsenenvertretung von einem Rechtsanwalt auf einen Erwachsenenschutzverein

RechtsprechungJudikaturEric HeinkeAnwBl 2020/233AnwBl 2020, 529 - 530 Heft 9 v. 20.8.2020

Der vom Gesetz geforderte Vorrang der Vertretung durch den Erwachsenenschutzverein allein kann zu keiner Übertragung der Erwachsenenvertretung führen. Die Übertragung kommt lediglich dann in Frage, wenn sie dem Wohl des Betroffenen entspricht.

7 Ob 49/20m

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