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EGMR: EMRK auf Visaanträge in Drittstaaten nicht anwendbar

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2020/188AnwBl 2020, 400 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist nicht auf Visaanträge anwendbar, die in einer Botschaft oder einem Konsulat in einem Drittstaat gestellt werden. Dies befand die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache M.N. ua gegen Belgien und erklärte die Beschwerde für unzulässig.

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