vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bereitgestellte Vermögenswerte müssen nicht fremd sein

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/179AnwBl 2020, 398 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

Nach der Intention des Gesetzes soll die Finanzierung terroristischer Aktivitäten umfassend und flächendeckend bekämpft werden. Vom Begriff "Vermögenswert" werden alle Arten von Vermögenswerten erfasst, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören und ob sie legalen oder illegalen Ursprungs sind. Wird ein Vermögenswert zur sofortigen und uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung gestellt, also faktische Verfügungsmacht darüber eingeräumt, liegt ein Bereitstellen iSd § 278d Abs 1a StGB vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!