Nach der Intention des Gesetzes soll die Finanzierung terroristischer Aktivitäten umfassend und flächendeckend bekämpft werden. Vom Begriff "Vermögenswert" werden alle Arten von Vermögenswerten erfasst, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören und ob sie legalen oder illegalen Ursprungs sind. Wird ein Vermögenswert zur sofortigen und uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung gestellt, also faktische Verfügungsmacht darüber eingeräumt, liegt ein Bereitstellen iSd § 278d Abs 1a StGB vor.