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EGMR bekräftigt Schutz elektronischer Daten durch Verschwiegenheitsgebot

Europa aktuellAufsatzBritta KynastAnwBl 2020/51AnwBl 2020, 113 Heft 2 v. 24.1.2020

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 3. 12. 2019 in seinem Urteil in der Sache Kirdök ua gegen Türkei (Antrag 14704/12) den Schutz auch elektronischer Daten gem Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) klar bestätigt.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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