Die von einem RA veranlasste Presseaussendung, dass gegen einen anderen RA Disziplinaranzeige erstattet wurde, ist disziplinär.
Eine überlange Verfahrensdauer begründet nur einen Strafmilderungsgrund, aber kein Verfolgungshindernis.
Die von einem RA veranlasste Presseaussendung, dass gegen einen anderen RA Disziplinaranzeige erstattet wurde, ist disziplinär.
Eine überlange Verfahrensdauer begründet nur einen Strafmilderungsgrund, aber kein Verfolgungshindernis.