Der Gerichtshof hat in seinem Urteil v 22. 9. 2020 entschieden, dass der Bau eines Kernkraftwerks in den Genuss einer von der Kommission gem Art 107 Abs 3 lit c AEUV genehmigten staatlichen Beihilfe kommen kann.
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil v 22. 9. 2020 entschieden, dass der Bau eines Kernkraftwerks in den Genuss einer von der Kommission gem Art 107 Abs 3 lit c AEUV genehmigten staatlichen Beihilfe kommen kann.