Vorhalte gegenüber Zeugen lassen deren Inhalt, dem Gebot der Mündlichkeit der HV entsprechend, in dieser ordnungsgemäß vorkommen, sodass dieser im U verwertbar ist.
14 Os 124/19w
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Vorhalte gegenüber Zeugen lassen deren Inhalt, dem Gebot der Mündlichkeit der HV entsprechend, in dieser ordnungsgemäß vorkommen, sodass dieser im U verwertbar ist.
14 Os 124/19w
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