Diese Frage stellt sich, wenn man die im September dieses Jahres beendete Konsultation der EU-Kommission zum besseren Schutz von Investitionen in der EU betrachtet. Die Kommission plant ausgehend vom EuGH-Urteil zur Unwirksamkeit von Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten der EU Maßnahmen zum Schutz von Investitionen innerhalb der EU (C-284/16 , .